Gemessen wird an mindestens drei Stellen, und es zählt das kleinste Maß. Wände sind selten parallel und Öffnungen selten rechtwinklig.
Anlagenbreite ist nicht Nischenbreite
Der Wert, den ein Konfigurator abfragt, ist in der Regel die Anlagenbreite: das Außenmaß der fertigen Markise von Kappe zu Kappe. Wer dort das Maß der Nische einträgt, in die die Anlage soll, bestellt eine Markise, die genau so breit ist wie die Öffnung, und damit eine, die nicht hineinpasst.
Für den Einbau zwischen zwei Wänden gehört auf jeder Seite Platz dazu. Drei Zentimeter je Seite sind das Minimum, allein um die Neigung einstellen zu können, denn dafür müssen die Gelenkarme seitlich Bewegungsraum haben. Optisch wirken vier bis fünf Zentimeter ruhiger.
Bei freier Montage an einer durchgehenden Fassade stellt sich die Frage nicht, dort ist die Breite frei wählbar. Dann gilt die Überlegung aus der Terrassenplanung: rund einen halben Meter je Seite über die zu beschattende Fläche hinaus.
An drei Stellen messen, das kleinste Maß zählt
Wände sind nicht parallel, Putz ist nicht gleichmäßig dick, und Balkonbrüstungen laufen selten exakt rechtwinklig zur Fassade. Deshalb wird die Breite mindestens dreimal genommen: oben, in der Mitte und unten, jeweils zwischen den begrenzenden Flächen.
Verwendet wird der kleinste dieser Werte. Eine Markise, die für das größte Maß gefertigt wurde, lässt sich an der engsten Stelle nicht montieren, und diese engste Stelle sitzt erfahrungsgemäß dort, wo man nicht gemessen hat.
Für die Höhe gilt dasselbe Prinzip. Die verfügbare Fläche über der Tür wird an beiden Seiten gemessen, weil Sturzoberkanten nicht immer waagrecht verlaufen. Eine Wasserwaage gehört zum Aufmaß, ein zusammengeklapptes Metermaß ist für Breiten über zwei Meter ungeeignet.
| Maß | Wo gemessen wird | Hinweis |
|---|---|---|
| Anlagenbreite | Außenkante zu Außenkante der fertigen Markise | bei Nische je Seite mindestens 3 cm Luft abziehen |
| Lichte Breite | zwischen den begrenzenden Wänden | an drei Stellen, kleinster Wert zählt |
| Ausfall | waagrechte Ausladung nach vorn | nicht größer als die Breite |
| Montagehöhe | Sturzoberkante bis Deckenkante | Gehäusehöhe der Bauart berücksichtigen |
| Durchgangshöhe | Boden bis geplante Vorderkante | sinkt mit jedem Grad Neigung |
| Störkanten | Rollladenkasten, Fensterbank, Rinne, Leuchte | Abstand nach vorn und zur Seite |

Der Ausfall folgt aus dem Sitzplatz
Die Ausladung wird gern nach der Terrassentiefe gewählt, was zu großzügig ausfällt. Maßgeblich ist, wo tatsächlich Schatten gebraucht wird, also die Position von Tisch und Sitzgruppe, gemessen als Abstand von der Hauswand.
Dabei ist der Ausfall nicht die beschattete Tiefe. Wie viel Fläche tatsächlich im Schatten liegt, hängt vom Sonnenstand ab und ist bei der Terrassenmarkise durchgerechnet. Als Orientierung: Bei hoher Sommersonne liegt der Schatten nahe an der Wand, bei tieferem Stand wandert er nach vorn und verschwindet schließlich ganz.
Eine Grenze setzt die Statik. Als Standard fertigen Hersteller nur Anlagen, deren Ausladung höchstens der Breite entspricht. Wer vier Meter Ausfall braucht, muss die Markise also auf mindestens vier Meter Breite bestellen, auch wenn die Terrasse schmaler ist.
Die Maße, die niemand abfragt
Konfiguratoren fragen Breite, Ausfall, Farbe und Antrieb. Was sie nicht abfragen, entscheidet trotzdem über die Montierbarkeit.
Dazu gehört die Höhe der verfügbaren Montagefläche, also der Abstand zwischen Sturzoberkante und Deckenkante. Eine Kassettenmarkise braucht dort mehr Platz als eine offene Anlage, und die Vollkassette mehr als die Halbkassette. Dazu kommt der nötige Abstand nach vorne: Rollladenkästen, Fensterbänke, Regenrinnen und Außenleuchten stehen dem Wandprofil im Weg.
Und schließlich die Frage, wie weit die eingefahrene Anlage aufträgt. Bei knappen Balkonen kann eine tiefe Kassette den Durchgang so verengen, dass die Balkontür nicht mehr voll öffnet. Diese Maße stehen im Datenblatt, nicht im Konfigurator.
Wer misst, haftet
Bei einer Maßanfertigung gibt es kein Rücktrittsrecht, wenn das selbst angegebene Maß nicht stimmt. Ein zu schmal bestelltes Tuch ist kein Mangel, sondern eine korrekt ausgeführte Bestellung.
Deshalb lohnt es sich, das Aufmaß als Leistung einzukaufen, auch wenn die Anlage anderswo bestellt wird. Ein Fachbetrieb nimmt die Maße, prüft den Untergrund gleich mit und protokolliert das Ergebnis. Passt die Anlage danach nicht, ist das sein Fehler.
Wer selbst misst, dokumentiert die Werte schriftlich mit Datum, fotografiert die Messstellen und lässt sich vom Anbieter bestätigen, welches Maß er als Anlagenbreite versteht. Diese Rückfrage kostet eine Mail und verhindert die häufigste Fehlbestellung.
Die drei häufigsten Fehlbestellungen
Alle drei entstehen nicht beim Messen selbst, sondern beim Übertragen der Maße in die Bestellung.
- Nischenbreite als Anlagenbreite eingetragen: Die Markise ist genau so breit wie die Öffnung und passt nicht hinein.
- Nur an einer Stelle gemessen: An der engsten Stelle fehlen zwei Zentimeter, und die Anlage lässt sich nicht setzen.
- Ausfall größer als Breite bestellt: Die Anlage ist statisch ungünstig und wird von manchen Herstellern gar nicht gefertigt.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Anlagenbreite und Nischenbreite?+
Die Anlagenbreite ist das Außenmaß der fertigen Markise von Kappe zu Kappe. Die Nischenbreite ist der Platz, der zur Verfügung steht. Für den Einbau zwischen zwei Wänden gehören je Seite mindestens drei Zentimeter Luft dazu, allein damit sich die Neigung einstellen lässt.
Wie oft muss ich messen?+
Mindestens dreimal über die Breite, also oben, in der Mitte und unten. Verwendet wird der kleinste Wert. Wände sind selten parallel, und die engste Stelle sitzt erfahrungsgemäß dort, wo nicht gemessen wurde.
Darf der Ausfall größer sein als die Breite?+
Als Standard nicht. Ein Ausfall über der Breite erzeugt einen ungünstigen Hebel gegenüber der Aufhängung, viele Hersteller fertigen das nicht. Wer vier Meter Ausladung braucht, braucht also auch mindestens vier Meter Breite.
Kann ich eine falsch bestellte Maßanfertigung zurückgeben?+
In der Regel nicht. Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt werden, sind vom vierzehntägigen Rücktrittsrecht ausgenommen. Ein Maß, das Sie selbst angegeben haben, ist kein Mangel. Details dazu stehen beim Markisenkauf.
Lohnt sich ein bezahltes Aufmaß, wenn ich woanders bestelle?+
Meistens ja. Ein Aufmaß mit schriftlichem Protokoll kostet einen Bruchteil einer Fehlbestellung, die niemand zurücknimmt, und der Betrieb prüft dabei gleich den Untergrund mit. Klären Sie vorher, ob der Betrieb fremd gekaufte Anlagen auch montiert.
