Je fester die Markise mit dem Haus verbunden ist, desto mehr zählt der Vertragspartner. Bei getrenntem Kauf und Montage haften zwei Firmen für ein Ergebnis, und keine für das Zusammenspiel.
Drei Wege, drei Verteilungen der Verantwortung
Beim Fachbetrieb kommt alles aus einer Hand: Beratung, Aufmaß vor Ort, Produkt, Montage und Elektroanschluss. Sie haben einen Vertragspartner und einen Ansprechpartner, wenn nach zwei Jahren der Motor steht. Das kostet mehr, und ein Teil dieses Mehrpreises ist genau diese Bündelung.
Im Baumarkt kaufen Sie ein Serienprodukt in festen Größen. Aufmaß und Montage sind Ihre Sache oder werden an einen vermittelten Partner weitergereicht. Der Onlinehandel reicht vom Serienprodukt bis zur vollständigen Maßanfertigung mit Konfigurator, und genau diese Bandbreite macht ihn unübersichtlich: Zwei Angebote auf derselben Seite können rechtlich völlig unterschiedlich zu behandeln sein.
Keiner der drei Wege ist grundsätzlich falsch. Eine Klemmmarkise für den Mietbalkon online zu bestellen, ist vernünftig. Eine fünf Meter breite Kassettenmarkise an einer gedämmten Fassade ohne Ortstermin zu konfigurieren, ist es nicht.
| Fachbetrieb | Baumarkt | Onlinehandel | |
|---|---|---|---|
| Aufmaß | vor Ort, verantwortet | selbst | selbst |
| Maßanfertigung | Standard | selten | je nach Anbieter |
| Montage | inklusive | Zusatzleistung | selbst oder fremd |
| Elektroanschluss | koordiniert | nicht enthalten | nicht enthalten |
| Ansprechpartner im Schadensfall | einer | zwei oder mehr | zwei oder mehr |
| Rücktritt bei Maßanfertigung | nicht relevant | nicht relevant | entfällt nach FAGG |
| Passt zu | fester Montage, großen Flächen | Standardgrößen, geschützte Lage | Klemmlösungen, erfahrene Selbstmonteure |
Bei zwei Verträgen streitet niemand mit sich selbst
Der praktisch wichtigste Unterschied zeigt sich im Schadensfall. Läuft das Tuch schief ein, kann das am Produkt liegen oder an einer Befestigung, die sich um wenige Millimeter verzogen hat. Bei getrenntem Kauf und Montage stehen sich zwei Firmen gegenüber, von denen jede plausibel auf die andere zeigen kann.
Kommen Lieferung und Montage aus einer Hand, ist das Ergebnis geschuldet, nicht das Bauteil. Wer die Anlage montiert hat, kann sich nicht darauf berufen, das Produkt sei in Ordnung gewesen.
Das ist kein Argument gegen den Onlinekauf. Es ist ein Argument dafür, den Monteur vor der Bestellung zu fragen, ob er fremd gekaufte Anlagen überhaupt montiert und unter welchen Bedingungen. Viele Fachbetriebe tun das nicht oder nur ohne Gewähr für die Anlage selbst.

Maßanfertigung online: das Rücktrittsrecht, das es nicht gibt
Bei Bestellungen im Fernabsatz haben Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich grundsätzlich 14 Tage Zeit, ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Für Markisen gilt das oft nicht. § 18 Abs 1 Z 3 FAGG nimmt Waren aus, die „nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind".
Eine auf Zentimeter gefertigte Markise mit gewählter Stoffnummer und Gestellfarbe fällt darunter. Wer nach der Lieferung feststellt, dass der Ausfall zu kurz ist, hat kein Rücktrittsrecht, sondern nur einen Gewährleistungsanspruch, falls tatsächlich ein Mangel vorliegt. Ein Maß, das der Kunde selbst angegeben hat, ist kein Mangel.
Zwei Einschränkungen sind wichtig. Die Ausnahme greift nur bei echter Anfertigung. Wer aus vorgefertigten Standardgrößen bloß auswählt, bestellt keine Sonderanfertigung, auch wenn der Shop das so nennt. Und der Händler muss vor der Bestellung ausdrücklich darüber informieren, dass kein Rücktrittsrecht besteht. Fehlt dieser Hinweis, ist die Rechtslage für den Käufer günstiger.
Gewährleistung: zwei Jahre oder drei
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach ABGB zwei Jahre bei beweglichen Sachen und drei Jahre bei unbeweglichen. Eine fest mit der Fassade verbundene Markise wird üblicherweise dem Gebäude zugerechnet, eine Klemmmarkise bleibt eine bewegliche Sache. Der Unterschied ist also nicht theoretisch, er hängt an der Montageart.
Dazu kommt die Vermutungsfrist. Zeigt sich ein Mangel innerhalb dieser Zeit, wird angenommen, dass er schon bei der Übergabe vorlag, und der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. Bei Verbrauchergeschäften über Waren beträgt sie nach dem seit 2022 geltenden Verbrauchergewährleistungsgesetz ein Jahr, nach ABGB sechs Monate. Die Ansprüche verjähren drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, was in der Praxis übersehen wird, wenn man lange verhandelt.
Getrennt davon steht die Garantie des Herstellers. Sie ist freiwillig, oft auf einzelne Bauteile beschränkt und ersetzt die Gewährleistung nicht. Ein Angebot sollte deshalb ausweisen, was für die Anlage gilt, was für den Motor und was für das Tuch, dessen Ausbleichen in vielen Garantiebedingungen ausdrücklich ausgenommen ist.
Das Aufmaß ist der Punkt, an dem die Verantwortung wechselt
Wer selbst misst, haftet für das Maß. Das klingt banal, entscheidet aber im Streitfall alles. Die häufigsten teuren Irrtümer sind ein zu knapper Ausfall, eine Montagehöhe, die die Kopffreiheit unter dem geneigten Tuch frisst, und ein Untergrund, der sich erst beim Bohren als Hohlziegel oder als Dämmung mit dünner Vorsatzschale entpuppt.
Beim Ortstermin des Fachbetriebs wandert diese Verantwortung mit. Passt die Anlage nachher nicht, ist das sein Fehler. Deshalb lohnt es sich, das Aufmaß auch dann als Leistung einzukaufen, wenn man die Markise woanders bestellt: Ein bezahltes Aufmaß mit schriftlichem Protokoll kostet einen Bruchteil einer Fehlbestellung, die niemand zurücknimmt.
Eigentumswohnung: die Zwei-Monats-Frist, die kaum jemand kennt
Eine Markise verändert die Außenansicht des Hauses und berührt damit allgemeine Teile der Liegenschaft. Früher brauchte es dafür die Zustimmung sämtlicher Miteigentümer, was einzelne Vorhaben praktisch blockieren konnte.
Seit der WEG-Novelle 2022 gilt für bestimmte privilegierte Maßnahmen eine Zustimmungsfiktion nach § 16 Abs 5 WEG 2002. Beschattungsvorrichtungen, die sich harmonisch in das Erscheinungsbild einfügen, sind dort ausdrücklich genannt, neben Ladestationen, Photovoltaik und einbruchsicheren Türen. Der Ablauf: Die übrigen Wohnungseigentümer werden mit einer klaren, verständlichen Beschreibung der geplanten Änderung verständigt. Erhebt innerhalb von zwei Monaten niemand Widerspruch, gilt die Zustimmung als erteilt.
Zwei Dinge folgen daraus für die Planung. Erstens gehört diese Frist in den Zeitplan, bevor bestellt wird. Zweitens zahlt sich die Formulierung „harmonisch eingefügt" aus: Eine Anlage in der Farbe und Bauform, die am Haus bereits vorhanden ist, hat es leichter als ein Sondermodell. Wer in einer Mietwohnung wohnt, braucht ohnehin die Zustimmung des Vermieters, sobald in die Fassade oder die Brüstung gebohrt wird.
Wann Sie bestellen sollten
Die Nachfrage ist deutlich saisonal. Wer im Mai bestellt, konkurriert mit allen anderen, die im Mai gemerkt haben, dass die Terrasse zu heiß ist, und trifft auf Produktionszeiten und volle Montagekalender gleichzeitig.
Der ruhigste Zeitraum liegt zwischen Herbst und Vorfrühling. Aufmaß und Montage sind dann leichter zu terminieren, und bei einer Eigentumswohnung passt die zweimonatige Widerspruchsfrist bequem hinein, ohne die Saison zu kosten.
Fünf Fragen, die vor der Bestellung geklärt sein müssen
Diese Punkte lassen sich in einem Telefonat oder einer Mail beantworten. Bleibt einer offen, ist die Bestellung verfrüht. Welche Positionen ein Angebot getrennt ausweisen muss, damit sich zwei Angebote überhaupt vergleichen lassen, steht unter Kosten.
- Wer misst, und wer haftet für das Maß, wenn die Anlage nicht passt?
- Ist die Anlage eine Sonderanfertigung, und wurde ausdrücklich auf das fehlende Rücktrittsrecht hingewiesen?
- Welcher Untergrund liegt hinter der Fassade, und wurde er geöffnet oder nur vermutet?
- Montiert der Betrieb auch fremd gekaufte Anlagen, und mit welcher Gewähr?
- Bei Eigentum: Läuft die Zwei-Monats-Frist bereits, und ist die Verständigung schriftlich dokumentiert?
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Kann ich eine online bestellte Markise zurückschicken, wenn sie nicht passt?+
Bei einer echten Maßanfertigung nicht. § 18 Abs 1 Z 3 FAGG nimmt Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, vom vierzehntägigen Rücktrittsrecht aus. Anders liegt der Fall, wenn Sie nur aus vorgefertigten Standardgrößen ausgewählt haben, oder wenn der Händler vor der Bestellung nicht ausdrücklich auf das fehlende Rücktrittsrecht hingewiesen hat.
Wie lange habe ich Gewährleistung auf eine Markise?+
Zwei Jahre bei beweglichen Sachen, drei Jahre bei unbeweglichen. Eine fest an der Fassade montierte Anlage wird üblicherweise dem Gebäude zugerechnet. Innerhalb der Vermutungsfrist, bei Verbrauchergeschäften über Waren ein Jahr, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag. Danach kehrt sich die Beweislast um.
Brauche ich in der Eigentumswohnung die Zustimmung aller Miteigentümer?+
Seit der WEG-Novelle 2022 nicht mehr zwingend. Beschattungsvorrichtungen zählen zu den privilegierten Maßnahmen nach § 16 Abs 5 WEG 2002. Sie verständigen die übrigen Wohnungseigentümer schriftlich mit einer verständlichen Beschreibung des Vorhabens. Widerspricht innerhalb von zwei Monaten niemand, gilt die Zustimmung als erteilt. Voraussetzung ist, dass sich die Anlage harmonisch in das Erscheinungsbild einfügt.
Montiert ein Fachbetrieb auch eine Markise, die ich woanders gekauft habe?+
Manche tun es, viele nicht. Wer es tut, übernimmt in der Regel Gewähr für die Montageleistung, nicht für die Anlage. Klären Sie das vor der Bestellung, nicht danach: Eine gelieferte Sonderanfertigung, für die sich kein Monteur findet, lässt sich nicht mehr zurückgeben.
Ist die Markise aus dem Baumarkt schlechter?+
Sie ist anders kalkuliert. Serienprodukte in festen Größen mit einfacherem Gestell und schmalerer Stoffauswahl können für eine geschützte Balkonsituation völlig ausreichen. Die Grenze verläuft nicht bei der Marke, sondern bei Fläche, Windlage und Untergrund. Ab etwa vier Metern Breite, an gedämmten Fassaden und überall dort, wo eine Windwiderstandsklasse eingehalten werden muss, entscheidet die fachgerechte Befestigung über die Anlage.
